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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Kreku Bau und Elektroservice
 

1. Geltungsbereich  
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen Kreku Bau und Elektroservice und dem Auftraggeber.

2. Angebote und Vertragsabschluss  
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung oder Ausführung der Arbeiten zustande.

3. Preise und Zahlungsbedingungen  
Alle Preise verstehen sich als Endpreise gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung), sofern nicht anders angegeben.  
Es wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtbetrages bei Auftragserteilung fällig. Der Restbetrag ist nach Fertigstellung der Arbeiten ohne Abzug sofort zahlbar.

4. Leistungen und Ausführung  
Die Ausführung der Arbeiten erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Baustelle zugänglich ist und notwendige Vorarbeiten (z. B. Rückbau) fachgerecht ausgeführt wurden.

5. Zusatzarbeiten  
Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind und während der Ausführung erforderlich werden, werden gesondert berechnet und vorab mit dem Auftraggeber abgestimmt.

6. Termine und Verzögerungen  
Vereinbarte Termine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen durch Materialengpässe, Witterung oder andere unvorhersehbare Ereignisse liegen nicht in unserer Verantwortung.

7. Gewährleistung  
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Für vom Auftraggeber bereitgestellte Materialien wird keine Gewährleistung übernommen.

8. Haftung  
Für Schäden haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Folgeschäden wird keine Haftung übernommen, soweit gesetzlich zulässig.

9. Abnahme  
Nach Fertigstellung der Arbeiten ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet. Erfolgt keine Abnahme innerhalb von 5 Werktagen, gilt die Leistung als abgenommen.

10. Schlussbestimmungen  
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 2026

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